Automobilversicherung wo absetzen / in Steuerklärung eintragen?

Zumindest die Kosten für die Auto-Haftpflichtversicherung können direkt in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dies ist der Teil der Autoversicherung, den jeder Versicherungsnehmer bezahlen muss. Die Beiträge für Teilkasko und Vollkasko werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Diese Aussagen gelten zumindest für Privatpersonen.

Man die Versicherungsbeiträge dann in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen, wenn man gleichzeitig Halter und Versicherungsnehmer ist. Wenn das Auto beispielsweise auf ein Kind zugelassen ist und man als Elternteil nur die Versicherung zahlt, dann kann man diese Kosten nicht ansetzen.

Auch deshalb sollte man sich um eine günstige Autoversicherung mit niedrigen Teil- bzw. Vollkaskobeiträgen kümmern.

Selbständige können zusätzlich auch noch die Kaskoversicherungen absetzen. Die Ersparnisse sind natürlich abhängig vom jeweiligen persönlichen Steuersatz.


Einkommensteuererklärung: Wo Autoversicherung eintragen?

Wenn man sich mit der Steuererklärung beschäftigt, dann kommt man früher oder später zu der Frage: Wo wird die Autoversicherung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Autoversicherung ist als Sonderausgabe bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen einzutragen (Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen: Zeile 50).

Dabei muss man aber beachten, dass man als angestellte Privatperson max. 1.900 Euro angeben kann. In diese Vorsorgeaufwendungen werden aber schon die Beiträge für die Krankenversicherung und die Beiträge für die Pflegeversicherung eingerechnet.

Das Dumme: Wenn Sie Gutverdiener sind, dann haben Sie mit Ihrem Krankassenbeitrag bereits die 1.900 Euro erreicht bzw. überschritten. Dann machen sich die Beiträge für die Kfz-Haftpflicht leider nicht mehr bemerkbar. In diesem Fall müssen Sie diese Versicherungsbeiträge auch nicht mehr angeben. Wenn Sie z.B. ein Steuerprogramm nutzen, werden Sie in diesem Fall bei der Eingabe direkt sehen, dass sich diese Versicherungsbeiträge nicht auf Ihre Zahlung bzw. Rückzahlung vom Finanzamt auswirkt.

Bei Selbständigen beträgt der Maximalbetrag 2.800 Euro statt 1.900 Euro.

Tipp: Wenn Sie die Angabe Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuerklärung vergessen haben, dann gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit. Nach der Zustellung des Steuerbescheids kann man Einspruch beim Finanzamt einlegen. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Der Einspruch sollte schriftlich erfolgen.